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Datenschutz bei Zoom

1. Freigabe des hessischen Datenschutzbeauftragten

An der Technischen Universität Darmstadt wird aktuell das Vidoekonferenz-Tool Zoom verwendet und wurde dazu separat lizenziert. Dazu wurde eine gesonderte Datenschutzvereinbarung mit Zoom abgeschlossen (siehe Abschnitt 2). Darüber hinaus sind die Sicherheitseinstellungen im Webkonferenz-Tool durch die IT-Administration bereits vorkonfiguriert. Eine Speicherung des Chat-Verlaufs wird zudem unterbunden, eine Aufzeichnung der Veranstaltung erfolgt nicht.

Unter den genannten Voraussetzungen wurde vom hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Freigabe zu Nutzung des Tools bzw. eine positive Einschätzung nach Art. 6 Abs. 1 Ziff. d) und e) SGVO i.V.m. § 23 HDSIG erteilt. Diese Einschätzung galt ursprünglich nur für Schulen, wurde jedoch auch für Universitäten erweitert und deckt damit auch Geschäftspartner der Universität und damit alle Teilnehmer der Fachtagung des GIS Anwenderforums ab.

In den Medien publik gewordene Sicherheitslücken bei Zoom werden durch die vorgenommene Vorkonfiguration ausgeschlossen und wurden in der Zwischenzeit technisch behoben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:

https://www.hrz.tu-darmstadt.de/konferenz/videokonferenz/zoom/faq_5/index.de.jsp

2. Datenschutzerklärung der TU Darmstadt

Es gibt eine separate Datenschutzerklärung der Technischen Universität Darmstadt mit Zoom. Bei der Fachtagung des GIS Anwenderforums wird eine der offiziellen Zoom-Lizenzen der Technischen Universität Darmstadt verwendet, die damit auch dieser gesonderten Datenschutzerklärung unterliegt.

Die wichtigsten Punkte der Erklärung können wie folgt zusammengefasst werden:

1.

Verantwortliche für den Datenschutz bei der Nutzung von Zoom ist:

Technische Universität Darmstadt

Karolinenplatz 5

64289 Darmstadt

Telefon 06151 / 16-01

vertreten durch die Präsidentin der Technischen Universität Darmstadt, Prof. Dr. Tanja Brühl.

Die Technische Universität Darmstadt ist nur dann für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit Sie als Moderator*in zur Nutzung ein Zoom-Konto mit Zugang über den vom HRZ der TU Darmstadt verwalteten Vertrag verwenden oder von einer solchen eingeladen wurden.

2.

Bei einer Zoom – Kommunikation, die von einem Konto im Vertrag des HRZ verwaltet wird, nutzt der technische Dienstleister Zoom solche Daten nicht für seine eigenen Zwecke.

3.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist für Geschäftspartner der Universität Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst b DSGVO (Anbahnung/Durchführung von Verträgen)

4.

Zoom ist durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet, personenbezogene Daten nur für die Zwecke der Universität und nicht für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Diese Auftragsverarbeitung geht der teilweise weiter gefassten Privacy Policy von Zoom vor.

5.

Die Dienste sind in der Regel so voreingestellt, dass keine Kommunikationsinhalte (einschl. Chat) gespeichert werden. Die vollständige aktuell gültige Datenschutzvereinbarung der Technischen Universität Darmstadt mit Zoom kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.hrz.tu-darmstadt.de/media/hrz/zoom_1/zoom_datenschutzerklaerung.pdf (opens in new tab)